KDFB

Gegen Spätabtreibungen - für das Leben

Katholische Verbände fordern besseren Schutz behinderten Lebens


Berlin/Köln, 28.06.06 - Der Bundesvorsitzende des Kolpingwerkes Deutschland, Thomas Dörflinger, die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken, Elisabeth Bußmann und die Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbundes, Ingrid Fischbach, haben sich gemeinsam für eine neue gesetzliche Regelung zu den so genannten Spätabtreibungen ausgesprochen. "Die absehbare Behinderung eines Kindes darf kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch sein", sagte Thomas Dörflinger, MdB, heute in Berlin. FdK-Präsidentin Elisabeth Bußmann betonte, die derzeitige Praxis von Spätabtreibungen widerspreche den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Schutz ungeborenen Lebens. Dringenden Handlungsbedarf sieht auch KDFB-Präsidentin Ingrid Fischbach, die die Regierungsparteien aufforderte, die Problematik der Spätabtreibungen gesetzlich neu zu regeln.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage des § 218a II StGB kann ohne Einhaltung von Fristen und ohne jede Beratung bei einer zu erwartenden Behinderung eines Kindes ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden. Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich mehr als 200 ungeborene Kinder zwischen der 23. Schwangerschaftswoche und der Geburt abgetrieben, also zu einem Zeitpunkt, zu dem sie bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig sind. "Es kann keine Garantie auf ein Leben ohne körperliche, seelische oder geistige Einschränkungen geben", betonte Thomas Dörflinger.

Kritisch sieht KDFB-Präidentin Ingrid Fischbach die Ausweitung vorgeburtlicher Diagnostik, die einen teils erheblichen Druck auf die Eltern erzeuge, ein "perfektes" und "leistungsfähiges" Kind zu bekommen. "Niemand darf zu einer Entscheidung gegen ein behindertes Kind gedrängt werdern. Eltern, die auf PID verzichen wollen, dürfen nicht unter Druck gesetzt werden", so Fischbach. Vielmehr sei es Aufgabe des Gesetzgebers und der Gesellschaft, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Eltern erleichterten, ein krankes oder behindertes Kind anzunehmen. Die Regelung von Spätabtreibungen sei "eine Bewährungsprobe für die ethischen Grundlagen unserer Gesellschaft und unseres Rechtsstaates", sagte Elisabeth Bußmann. "Der Wert und die Würde des menschlichen Lebens sind unabhängig von Gesundheit, Krankheit oder Behinderung".

Daneben fordern die Vorsitzenden der drei katholischen Verbände eine Anpassung des Arzthaftungsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bisher ist es möglich, einen Arzt auf Schadenersatz zu verklagen, wenn dieser eine Behinderung nicht erkannt oder den Eltern nicht mitgeteilt hat. Damit wird das ausgetragene, behinderte Kind juristisch wie ein Schaden für die Familie behandelt. Ein Kind, so Dörflinger, kann in keinem Fall ein Schaden sein. "Jedes Leben ist ein Wert an sich und ein Gewinn", betonte Dörflinger.

Redaktion: Heinrich Wullhorst