KDFB

Gegen häusliche und sexualisierte Gewalt

Anlässlich des „Muttertages“ am 10. Mai 2020 fordert der Landesfrauenrat, dass Frauen in Baden-Württemberg ein Recht auf die seit über zwei Jahren ausstehende konsequente Umsetzung der Istanbul Konvention haben.

 

Frauen – und vor allem Mütter – sind besonders stark durch die Corona Pandemie betroffen, weil sie sowohl in privaten als auch in beruflichen Bereichen viele neue Herausforderungen gleichzeitig bewältigen müssen. Die Kontaktbeschränkungen, finanzielle Einbußen und der verstärkte Aufenthalt in häuslichen Gemeinschaften führen zu Konfliktsituationen zwischen Ehe- und Lebenspartnern sowie Eltern-Kind-Beziehungen. Beim bundesweiten Hilfetelefon 0800-0116016 „Gewalt gegen Frauen“ hat die Nachfrage nach Beratungen zu häuslicher Gewalt um 17,5 Prozent gegenüber den letzten zwei Wochen zugenommen.

 

Die Erste Vorsitzende des Landesfrauenrates Prof. Dr. Anja Reinalter mahnt an, dass der „Muttertag“ am 10. Mai auch der Tag sein sollte, der ins öffentliche Bewusstsein ruft, dass es niemals hinnehmbar ist, wenn Frauen, Kinder und Jugendliche Opfer von Gewalt werden. „Gerade in der jetzigen Situation ist es besonders wichtig, dass wir genau hinsehen und sensibel für Konflikt- und Gewaltsituationen sind. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass die von Gewalt betroffenen Frauen, Kinder und Jugendlichen niedrigschwellig und schnell Hilfe und Unterstützung bekommen. Denn Gewalt darf nie verharmlost oder beschönigt werden! Und #Blumen lösen keine Probleme.“

#GEGENHÄUSLICHEUNDSEXUALISIERTEGEWALT

 

 

 

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