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KDFB fordert entschiedene Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen

Köln, 31.10.2024 – Auf der diesjährigen Bundesdelegiertenversammlung des Katholischen Deutschen Frauenbundes e.V. (KDFB) verabschiedeten die Delegierten den Beschluss „Gewalt an Frauen stoppen – Femizide verhindern!“. Der Beschluss enthält umfassende Forderungen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Stärkung der Rechte von Frauen.

 

„Es ist inakzeptabel, dass die Gewalt gegen Frauen – bis hin zum Femizid – in Deutschland weiter zunimmt. Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, die Istanbul-Konvention endlich vollständig umzusetzen“ betont KDFB-Präsidentin Anja Karliczek.

Der KDFB fordert die Einführung eines bundesweit geltenden Gewalthilfegesetzes, das das Recht auf Schutz vor Gewalt für Frauen und deren Kinder absichert und einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellt. „Nur mit einer nachhaltigen Finanzierung und einem klaren Bekenntnis zu strukturellen Veränderungen kann Schutz für Frauen in Gewaltkontexten gewährleistet werden,“ ergänzt Karliczek.

Im kirchlichen Raum fordert der KDFB die Überwindung traditioneller Geschlechterrollen und die Förderung vielfältiger christlicher Frauenbilder. Zentrale Anliegen sind zudem die Stärkung der (spirituellen) Selbstbestimmung von Frauen und die strukturelle Bekämpfung von Missbrauch. Der KDFB setzt sich darüber hinaus für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen in allen Bereichen der Kirche und Gesellschaft sowie die Beseitigung bestehender Diskriminierung ein.

Mit einem weiteren Beschluss spricht sich der KDFB für die Abschaffung der Einkommensanrechnung bei der Hinterbliebenenrente aus, damit sich aufgrund eigener Einkünfte überleben-der Ehepartner*innen keine Kürzungen der Hinterbliebenenrente ergeben. Anja Karliczek: „Die Einkommensanrechnung führt oft dazu, dass Betroffene ihre Arbeitsstunden reduzieren oder eine Erwerbstätigkeit ganz aufgeben müssen, um eine Kürzung der Hinterbliebenenrente zu vermeiden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Hinterbliebenenrente in vollem Umfang gezahlt wird, unabhängig von den eigenen Erwerbseinkünften. Jeder Mensch sollte im Falle eines Verlusts seines Partners oder seiner Partnerin die notwendige finanzielle Sicherheit erhalten, ohne zusätzlich belastet zu werden.“

Der KDFB spricht sich zudem für eine stärkere Förderung geschlechtersensibler Medizin aus, wie sie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen ist. Der Verband fordert die zuständigen Ministerien auf, zusätzliche entsprechende Lehrstühle zu schaffen.

Die Versammlung knüpfte an die Studientagung „Frau.Macht.Frieden. – Erfüllt Deutschland die Anforderungen einer feministischen Außenpolitik?“ an, bei der die Umsetzung einer feministischen Politik auf nationaler Ebene intensiv diskutiert wurde. Dabei gaben die Expertinnen Paulina Hauser, Anna Peters, Nicola Rosendahl und die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter wichtige Impulse zu Themen wie Rechte, Ressourcenverteilung, Repräsentanz und Diversität. Im Anschluss setzten sich die Delegierten eingehend mit diesen Impulsen auseinander und diskutierten konkrete Maßnahmen zur Förderung von Gerechtigkeit und Gleichstellung für Frauen.

Die bei der Bundesdelegiertenversammlung gefassten Beschlüsse stehen hier zur Verfügung: Beschlüsse des KDFB

Hannah Ratermann
Pressereferentin