KDFB

Keine Aufweichung des Embryonenschutzes

Katholischer Deutscher Frauenbund gegen Verschiebung der Stichtagsregelung im Stammzellgesetz

Köln, 01.10.2007 Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) fordert Bundestag und Bundesregierung auf, an der bisherigen Stichtagsregelung im Stammzellgesetz festzuhalten und so eine Aufweichung des Embryonenschutzgesetzes zu verhindern.

In dem am Wochenende auf der Bundesdelegiertenversammlung des KDFB in Bonn beschlossenen Antrag heißt es unter anderem zur Begründung: „In den aktuellen wissenschaftlichen und politischen Forderungen nach Liberalisierung des Stammzellgesetzes und ggf. auch des Embryonenschutzgesetzes ist eine Stellvertreterdebatte zu erkennen, in der es letztlich um die Frage geht, wie weit die Freiheit der Forschung gehen darf und ob Forschung sich ethisch begründeten gesetzlichen Schranken zu beugen hat.“

KDFB-Präsidentin Ingrid Fischbach hob vor den KDFB-Delegierten hervor, dass die ethische Bewertung der Embryonalforschung nicht von wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Erfolgen abhängig gemacht werden dürfe, die zum Teil auch noch umstritten seien. „Der Forschungsfreiheit steht hier zunächst die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde entgegen. Sie schließt auch das Verbot ein, menschliche Embryonen als Forschungsmaterial zu benutzen oder Frauen als Rohstofflieferantinnen zu missbrauchen“, begründete Fischbach und berief sich dabei auf den vom Bundesvorstand eingebrachten Antrag. Außerdem sei in nächster Zukunft nicht zu erwarten, mit menschlichen embryonalen Stammzellen Therapien für unheilbare Krankheiten zu finden. Die Wissenschaft bewege sich hier seit fast einem Jahrzehnt noch auf dem schmalen Pfad der Grundlagenforschung. „Eine Lockerung der Stichtagsregelung im Stammzellgesetz hätte aber die Ausweitung einer Forschung zur Folge, bei der Embryonen systematisch zerstört werden und die aus medizinischer und pharmazeutischer Sicht nicht einmal Erfolg versprechend ist“, fasste Fischbach zusammen.

Mit seinem Antrag hat der KDFB auf die wiederholte Forderung vieler Forscher reagiert, die Stichtagsregelung für die Forschung mit embryonalen Stammzellen neu zu regeln, weil die Stammzelllinien zu alt oder kontaminiert seien. Nach geltendem Recht dürfen deutsche Wissenschaftler nur vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnene menschliche embryonale Stammzellen nutzen.

Redaktion: Susanna Biskup