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Landesfrauenrat: Das Bündnis Bildungszeit feiert das Vier-Jahr-Jubiläum des Bildungszeitgesetzes vor dem Landtag

Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL (CDU), Martin Kunzmann und Gabi Frenzer-Wolf, Landesvorsitzender und stellvertretende Vorsitzende DGB Ba-Wü, Teilnehmer*innen der Veranstaltung am 10.07.2019 in Stuttgart - Bildrechte: Landesfrauenrat Baden-Württemberg

Das Bündnis Bildungszeit feiert das Vier-Jahr-Jubiläum des Bildungszeitgesetzes vor dem Landtag

 

Fünf Tage für berufliche und politische Weiterbildung sowie für die Ehrenamtsqualifizierung haben sich bewährt

 

 

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz in Kraft getreten. Anlässlich dieses Vier-Jahr-Jubiläums zeigt das Bündnis Bildungszeit vor dem baden-württembergischen Landtag Präsenz. 17 Organisationen stellen in einer symbolischen Aktion die Bedeutung der drei Säulen des Gesetzes dar: die berufliche und die politische Weiterbildung sowie die Ehrenamtsqualifizierung. Im Gespräch mit der Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sowie mit Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD verdeutlicht das Bündnis den Wert der Bildungszeit. Der Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Beschäftigten und ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten seien die Garanten dafür, dass die Bildungszeit von möglichst vielen Beschäftigten gewinnbringend genutzt werden könne.

 

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), der mit seinen acht Mitgliedsgewerkschaften Teil des Bündnisses ist, sagte der Landesvorsitzende Martin Kunzmann: „Die Bildungszeit macht die Menschen klüger. Sie hat sich bewährt als Instrument zur beruflichen Weiterqualifizierung und leistet einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie. Angesichts des rasanten Wandels in der Arbeitswelt und des Rechtsrucks in der Gesellschaft brauchen wir die Bildungszeit dringender denn je. Die Kosten für die Bildungszeit sind fair verteilt: Die Arbeitgeber stellen die Beschäftigten frei. Die Beschäftigten zahlen für die Bildungsmaßnahme.“

 

Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg: „Seit Inkrafttreten des Gesetzes haben allein bei der IG Metall mehr als 6000 Beschäftigte gut 300 Seminare besucht. Sie haben sich mit den Megathemen Transformation in der Autoindustrie, Industrie 4.0, Digitalisierung intensiv auseinandergesetzt, ebenso wie mit aktuellen gesellschaftspolitischen Themen. Das ist eine Erfolgsgeschichte. Es spricht alles dafür, diese Erfolgsgeschichte im Interesse der Beschäftigten weiter zu schreiben. Gerade in diesen turbulenten Zeiten gilt es, aktiv für die politische Bildung einzutreten. Denn nur wachsame Demokratinnen und Demokraten können engagiert für die Demokratie eintreten.“

 

Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Eigentlich müssten wir heute den 45. Geburtstag der Bildungszeit in Baden-Württemberg feiern. 1974 wurde dies international verpflichtend geregelt und in den allermeisten Bundesländern auch umgesetzt. Dass wir heute erst den vierten Jahrestag feiern, ist traurig genug. Lassen wir die Bildungszeit deshalb weiter wachsen, anstatt sie gleich wieder zu beschneiden.“

 

Doro Moritz, GEW-Vorsitzende Baden Württemberg: „Fünf Tage Bildungszeit für alle Beschäftigten - dafür steht die GEW. Wir als Bildungsgewerkschaft sehen in diesem an die Arbeitswelt gekoppelten Instrument der Bildungsfreistellung ein Fundament für die Stärkung einer demokratischen, nachhaltigen und zukunftsfähigen Gesellschaft. Die Bildungszeit muss für alle Beschäftigten im beruflichen Alltag praktizierbar sein. Für die Mitarbeiter/innen an Schulen, die mit der Unterrichtung oder Betreuung von Schüler/innen betraut sind, erfolgt eine Freistellung nur in den unterrichtsfreien Zeiten. Dasselbe gilt für Beschäftigte mit Lehraufgaben an Hochschulen. Damit sind diese Berufsgruppen faktisch von dem Anspruch ausgenommen. Wir machen uns dafür stark, dass das Bildungszeitgesetz in vollem Umfang erhalten bleibt und für alle Beschäftigtengruppen zugänglich wird.“

 

Catharina Clay, Landesbezirksleiterin IG BCE: „Das Bildungszeitgesetz bewährt sich. Die Menschen beteiligen sich an der Gestaltung unserer Gesellschaft und dafür müssen sie sie verstehen können. Das geht nur mit politischer Bildung.“

 

Dr. Beate Krieg, Geschäftsführerin Arbeitsgemeinschaft Ländliche Erwachsenenbildung Baden-Württemberg e.V. (ALEB): „Für die 22 Mitgliedsorganisationen der Arbeitsgemeinschaft ländliche Erwachsenenbildung ist insbesondere die Anerkennung der Qualifizierungen im Ehrenamt in der Durchführungsverordnung des Bildungszeitgesetzes ein wesentlicher Faktor für die zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Ehrenamtes. Es genügt nicht, das Ehrenamt landesweit zu loben, sondern es müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden, damit sich auch morgen noch Menschen für das Gemeinwohl einbringen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen politischen Veränderungen sollte es darüber hinaus ein zentrales Anliegen sein, die politische Weiterbildung im Bildungszeitgesetz zu belassen. Es ist eine große Chance, demokratische Grundwerte Bildungswilligen und -interessierten zu vermitteln, um populistischen Strömungen entgegenzuwirken. Wie die Evaluation zeigt, ist die Inanspruchnahme des vor vier Jahren eingeführten Bildungszeitgesetzes marginal. Immer wieder werden Bildungsinteressierte von Arbeitgebern bei der Antragstellung eingeschüchtert. Die vom Bündnis Bildungszeitgesetz von Anfang an eingeforderte landesweite Kampagne würde dazu beitragen, dass das Gesetz flächendeckend seine Wirkung entfaltet.“

 

Pfarrer Dr. Wolfgang Schnabel, Vorsitzender der Kirchlichen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Baden-Württemberg (KiLAG): „Die Kirchliche Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Baden-Württemberg (KiLAG) setzt sich dafür ein, dass das Bildungszeitgesetz in seiner jetzigen Form, speziell für die Qualifizierung von Ehrenamtlichen, nicht nur erhalten bleibt, sondern weiterentwickelt wird. Ohne das Ehrenamt funktioniert keine Sozialgemeinschaft. Eine Qualifizierung ist für die hochsensible Arbeit, wie zum Beispiel in der Notfallseelsorge oder in der Hospizarbeit, zwingend notwendig und gehört staatlich gefördert. Eine zusätzliche Belastung zur ehrenamtlichen Arbeit durch das Einbringen der drei von fünf Bildungszeittagen durch Urlaub oder Überstunden ist den kirchlichen Ehrenamtlichen nicht zumutbar. Die Möglichkeit, Bildungszeit zu nehmen, wird von den Ehrenamtlichen, wie der Evaluationsbericht schreibt, als ,wichtige Unterstützung und Anerkennung ehrenamtlich engagierter Menschen in Baden-Württemberg angesehen.‘“

Peter Niedergesäss, Diözesansekretär bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB): „Baden-Württemberg steckt in einem tiefgreifenden Transformationsprozess. Dieser Prozess will begleitet sein. Deshalb muss die gesetzliche Bildungsfreistellung von fünf Tagen pro Jahr, durch die ein lebenslanges Lernen ermöglicht wird, erhalten bleiben. Sowohl in der politischen Bildung wie in der Ehrenamtsqualifikation. Dort werden Teamfähigkeit, Sozialkompetenz und ein vernetztes Denken als entscheidende Qualifikationen für die sich wandelnden Anforderungen in einer globalisierten Welt vermittelt.“


Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass es sowohl bei dem zeitlichen Umfang der Bildungszeit als auch bei den inhaltlichen Bereichen bei der bisherigen Formulierung des Gesetzestextes bleibt. „Fünf Tage für Demokratie, Weiterbildung und Ehrenamtsqualifikation für Arbeitnehmer*innen sind für den Landesfrauenrat unverhandelbar“, sagt die 1. Vorsitzende des Landesfrauenrates, Charlotte Schneidewind-Hartnagel. Nachbesserungen seien dagegen im Bereich der Zugangserleichterung, der Anmeldefristen und der Kleinunternehmenregelung erforderlich. Um allen Arbeitnehmer*innen den Anspruch und den Zugang zu Bildungszeit zu ermöglichen, brauche es eine landesweite Informationskampagne. Bislang wisse lediglich ein Drittel aller Anspruchsberechtigten* über die Möglichkeit, Bildungszeit zu nehmen, ausreichend Bescheid.

 

Claudia Ernst, stellvertretende Vorsitzende des Landesjugendrings Baden-Württemberg: „Die Mitgliedsorganisationen des Landesjugendrings haben sich für die Schulungen der ehrenamtlich Tätigen auf Mindeststandards geeinigt, die eine Schulungsdauer von mindestens 40 Unterrichtseinheiten vorsehen. Damit ist sichergestellt, dass ehrenamtliche Jugendgruppenleiter*innen genügend Zeit haben, sich auf ihre verantwortliche Aufgabe vorzubereiten. Wer qualifizierte Ehrenamtliche in der Jugendarbeit haben will, kann daher nicht hinter die fünf Tage Freistellung zurückgehen!“ Außerdem kritisiert Ernst das aufwendige Verfahren zur gesonderten Anerkennung für Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich: „Für viele unserer Jugendverbände ist der Umfang und die damit verbundenen Kosten des Anerkennungsverfahrens im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Strukturen kaum zu stemmen. Eine unnötige und ärgerlich hohe Hürde, die dazu führt, dass bislang noch wenige Organisationen aus der Jugendverbandsarbeit zertifiziert sind. Hier sollte dringend nachgesteuert werden.“

 

Wolfgang Fleiner, Vizepräsident Geschäftsführung Schwäbischer Turnerbund: „Das Bildungszeitgesetz und die damit verbundene Rechtsverordnung für die Qualifizierung im Ehrenamt ist in seiner derzeitigen Form eine wichtige Unterstützung für das Ehrenamt im Sport. Die Evaluierung liefert keine hinreichenden Argumente, um den fünftägigen Freistellungsanspruch für Qualifizierung im Ehrenamt infrage zu stellen. Der Schwäbische Turnerbund lehnt deshalb Veränderungen bei der Finanzierung und des Freistellungsumfanges für Ehrenamtsqualifizierungen sowie Einschränkungen der aufgeführten Arten ehrenamtlicher Tätigkeiten ab.“

 

 

weitere Mitglieder im Bündnis sind:

Arbeitsgemeinschaft des Bürgerschaftlichen Engagements in Baden-Württemberg e.V. (ARBES e.V.)

AWO Bezirksverband Württemberg e.V.

Betriebsseelsorge in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Fritz-Erler-Forum Baden-Württemberg, Landesbüro der Friedrich-Ebert-Stiftung

Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg

Katholische Erwachsenenbildung Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.

Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Naturfreunde Baden-Württemberg e.V.

Volkshochschulverband Baden-Württemberg e.V.