Köln, 05.12.2024 – Mit Blick auf die heutige Bundestagsdebatte zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs mahnt der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB), neben dem Recht der schwangeren Frau, vor allem auf Selbstbestimmung, auch das Recht auf Leben eines jeden Menschen, auch des ungeborenen Lebens, in der Diskussion zu beachten.
Der vorgelegte überfraktionelle Gesetzentwurf nimmt den Schutz des ungeborenen Lebens gegenüber der bisherigen Regelung deutlich zurück. Die damit einhergehende Neubewertung der grundrechtlichen Stellung des ungeborenen Lebens bleibt unreflektiert und wird nicht weiter ausgeführt. Diese Abkehr vom verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz, dass jedem menschlichen Leben, unabhängig vom Entwicklungsstadium, Menschenwürde immer zuteilwird, stellt für den KDFB eine schwierige Entwicklung dar, die auch für andere ethische und gesellschaftliche Debatten negative Auswirkungen haben kann.
Der KDFB bekräftigt seine Haltung der „doppelten Anwaltschaft“: Der Schutz des ungeborenen Lebens und das Selbstbestimmungsrecht der Frau dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die bestehende Verbindung aus Fristen- und Beratungsregelungen ist notwendig, um das verfassungsrechtliche Gleichgewicht zwischen diesen beiden Interessen zu wahren. Eine einfache Abschaffung des § 218 StGB würde dieses Gleichgewicht gefährden.
Wir begrüßen die im Entwurf enthaltene Beibehaltung der Beratungspflicht, doch diese muss nicht nur informierend, sondern auch unterstützend sein, ohne jedoch die Entscheidung der Frau zu bevormunden. Zusätzlich fordert der Frauenbund, dass der Zugang zu Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sichergestellt wird. Es gibt nach wie vor Lücken in der Versorgungslage, die dringend geschlossen werden müssen, damit Frauen diese Leistung im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen in Anspruch nehmen können.
Die neue politische Situation im Zusammenhang der vorgezogenen Bundestagswahlen hat Debatten unter höchstem Zeitdruck zur Folge. Der KDFB hält es für unangemessen, das Schwangerschaftsabbruchsrecht unter solchen Umständen einer verfassungsrechtlichen Neubewertung zu unterziehen. Es ist entscheidend, dass den Parlamentariern ausreichend Zeit eingeräumt wird, sich mit diesem komplexen Thema auseinanderzusetzen. Die grundlegenden verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Fragestellungen erfordern eine sorgfältige und fundierte Diskussion im regulären parlamentarischen Verfahren. Vorschnelle Gesetzesänderungen in diesem sensiblen Bereich sind daher nicht akzeptabel.
Anne Rauen, Leitung Kommunikation und stv. Pressereferentin