KDFB

Steuerklasse V ganz abschaffen!

KDFB wertet Anteilsverfahren als wichtigen Schritt zur Erfüllung familien- und gleichstellungspolitischer Ziele

Köln,04.07.2007 - Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) begrüßt die geplante Einführung eines Anteilsverfahrens bei der Lohnsteuer, bei dem sich Ehepaare schon im Jahresverlauf für eine Besteuerung entsprechend ihrem Anteil am Familieneinkommen entscheiden können. Der KDFB bekräftigt dabei die Forderungen seines Zweiten Gesellschaftspolitischen Kongresses vom November 2006, die Steuerklasse V ganz abzuschaffen. „Frauen, die ein geringeres Einkommen als ihre Partner erzielen, könnten ihre eigene Steuerlast senken und hätten eine entscheidende Motivation, nach der Erziehungsphase in den Beruf zurückzukehren“, unterstützt KDFB-Präsidentin Ingrid Fischbach das von der Bundesregierung entwickelte Anteilsverfahren, über das in den aktuellen Haushaltsverhandlungen abgestimmt wird. Das vom Bundesfinanzministerium erwogene optionale Modell, nach dem die Steuerklassenkombination III und V dauerhaft erhalten bleiben soll, sei dagegen halbherzig.

Der Regierungsentwurf stützt sich auf die Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2005, wonach das Anteilssystem anstelle der bisherigen Steuerklassen III und V eingeführt werden soll. Erklärtes Ziel der Vereinbarung ist es unter anderem, die Lohnsteuerbelastung zwischen Ehegatten gerechter zu verteilen, die Benachteiligungen von Frauen bei der (Wieder-)Aufnahme einer Erwerbstätigkeit abzubauen und das Steuersystem zu vereinfachen. „Das Anteilsverfahren bei gleichzeitiger Abschaffung der Steuerklasse V wäre ein eindeutiger gleichstellungs- und familienpolitischer Erfolg“, so die KDFB-Präsidentin, die auch Mitglied des Deutschen Bundestages ist.

Bislang führe das Ehegattensplitting zwischen Ehepartnern mit der Lohnsteuerklassenkombination III und V zu einer ungleichen Verteilung der Steuerlast. Besonders betroffen seien Frauen, da 95 Prozent der Steuerkarten mit Steuerklasse V in Frauenhand seien. „Es darf im Hinblick auf die aktuelle Steuer- und Familienpolitik auch nicht vergessen werden, dass sich die Höhe des Elterngeldes auf den letzten Nettolohn bezieht“, ergänzt Fischbach. Auf die Familienplanung und auf die (Wieder-)Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wirke sich die bisherige Steuerklasse V eindeutig negativ aus. Vor diesen Hintergründen würden viele Ehepartner mit geringem Einkommen von einer Abschaffung der Steuerklasse V profitieren.

Bereits im November 2006 hatte der Katholische Deutsche Frauenbund in der Abschlusserklärung seines Zweiten Gesellschaftspolitischen Kongresses in Berlin gefordert, die Steuerklasse V abzuschaffen. Veranstalter des Kongresses war die Gesellschaftspolitische Kommission des KDFB, die den Frauenverband in sozial-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Fragen berät – insbesondere unter frauenpolitischen Aspekten. Karl Diller, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, hatte auf Anfrage eingeräumt, „dass die hohe steuerliche Belastung der Partner mit dem geringeren Einkommen eine Hemmschwelle für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit“ sei. Aus diesem Grund solle die Einführung eines Anteilsverfahrens geprüft werden.

Redaktion: Susanna Biskup