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ElterngeldPlus

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Die am 4.6.2014 beratenen Neuregelungen zur Einführung eines ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexiblen Elternzeit soll zum 1.7.2015 in Kraft treten. Im Gesetz ist Folgendes geplant:

Arbeiten Mutter oder Vater nach der Geburt eines Kindes Teilzeit, können sie künftig länger Elterngeld beziehen. Neben dem Elterngeldbezug soll mit dem Gesetz auch die Elternzeit flexibler gestaltet werden können. Die größere Flexibilität sei ein Angebot für Eltern, Auszeiten für ihr Kind und die Familie zu nehmen - und dann leichter wieder in den Beruf einzusteigen.

Das bisherige Elterngeld wird für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen beide Elternteile schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, haben sie bislang einen doppelten Verbrauch an Elterngeldmonaten, so dass sich die zeit des Elterngeldbezugs stark verkürzt. Das möchte das ElterngeldPlus ändern. Künftig ist es für in Teilzeit arbeitende Eltern möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. "Wer sich Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich teilt, wird länger gefördert", erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Es ist beabsichtigt, dass Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen können.

Das Bundesministerium für Familie, Soziales, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat dazu Informationen zusammengestellt, die Sie hier abrufen können. Mehr erfahren Sie unter www.bmfsfj.de.

Der KDFB hat sich in einer Stellungnahme zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geäußert. Seine positive Grundeinschätzung sowie kritische Anmerkungen finden Sie in einer Stellungnahme. Bereits früher hatte sich der KDFB zum Elterngeld geäußert und von der Politik eine Ausweitung der "Vätermonate" bis hin zu einer partnerschaftlichen Aufteilung der Elternzeit gefordert. Der Frauenbund begrüßt daher den vorleigenden Gesetzentwurf und wird auch weiterhin das parlamentarische Verfahren begleiten.