KDFB

Zehn Jahre verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten: Gerechtigkeitslücke endlich schließen

Köln, 01.07.2024 – Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) blickt auf zehn Jahre verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rente zurück. Die Einführung dieser Regelung im Jahr 2014 war ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Rentenansprüche von Eltern und eine wichtige Etappe im Kampf für die Anerkennung von deren Erziehungsleistung. Gleichzeitig sieht der KDFB weiteren Reformbedarf.

Der KDFB hat zusammen mit anderen Organisationen und Verbänden maßgeblich an dem wichtigen Teilerfolg von 2014 mitgewirkt. Der Verband fordert jedoch weiterhin, Ungerechtigkeiten aufzulösen und die Erziehungsarbeit von Eltern in der Rentenberechnung gleich zu bewerten. Grundsätzlich sollen Eltern, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes, drei Jahre Erziehungszeit pro Kind in der Rente angerechnet bekommen. Aktuell erhalten dies nur Eltern, die ihre Kinder ab 1992 bekommen haben.

„Wer Kinder erzieht und pflegt, leistet einen immens wichtigen Beitrag für die Gesellschaft – unabhängig von einem Stichtag. Diese Leistung muss gerecht und angemessen wertgeschätzt werden. Es ist eine Frage der Generationengerechtigkeit, dass auch die Lebensleistung vieler älterer Eltern anerkannt wird,“ betont Birgit Kainz, Vizepräsidentin des KDFB und bayerische Landesvorsitzende.

Altersarmut bleibt ein drängendes Problem in Deutschland, insbesondere für Frauen, die aufgrund der zum größten Teil von ihnen übernommenen unbezahlten Sorgearbeit häufig geringere Rentenansprüche haben. Diese traditionelle Aufgabenteilung bringt für sie erhebliche Nachteile mit sich: niedrige Bezahlung, begrenzte berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und unzureichende finanzielle Absicherung bis hin zur Rente.

Der KDFB fordert daher von den politisch Verantwortlichen, Rahmenbedingungen für eine ausgewogene Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen. Dazu gehören neben der Einführung des dritten Entgeltpunktes für alle Eltern Maßnahmen wie die Einführung der Familienstartzeit, die Erweiterung der Partnermonate beim Elterngeld, die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegezeiten sowie die Reform des Ehegattensplittings. Diese Schritte sollen die finanzielle Eigenständigkeit von Frauen stärken und Altersarmut vorbeugen.

Hannah Ratermann
Pressereferentin