KDFB

Antibiotika in der Tierhaltung

Der übermäßige Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung vor einigen Jahren hat dem Ansehen der Landwirtinnen und Landwirten geschadet und das Vertrauen der Verbrauchern und Verbraucherinnen in tierische Produkte herabgesetzt. Der Ruf nach einem Verbot von Antibiotika in der Tierhaltung ist seitdem unüberhörbar. Diese Forderung ist aber differenziert zu betrachten: In der Landwirtschaft wird darauf geachtet, dass die Tiere gute Lebensbedingungen haben, in denen sie möglichst nicht krank werden. Keine Landwirtin und kein Landwirt hat ein Interesse daran, steigende Kosten und wirtschaftliche Verluste zu erleiden. Aber der Einsatz von Medikamenten bei Nutztieren kann erforderlich sein, wenn ein Tier doch schwer erkrankt. Hier ist es aus tierschutzrechtlichen Gründen erforderlich, dem Tier zu helfen. In diesem Fall können die Verbraucherinnen und Verbraucher aber sicher sein, dass sich keine Rückstände mehr von Antibiotika in den tierischen Produkten befinden. Durch das Arzneimittelgesetz und die Tierärztliche Hausapothekenverordnung sind Wartezeiten für die Vermarktung vorgeschrieben, solange bis keine Rückstände mehr in den Lebensmitteln nachweisbar sind. Verbraucher und Verbraucherinnen können also darauf vertrauen, dass die Lebensmittel in der Regel sicher sind, auch weil Landwirtinnen und Landwirte verantwortungsbewusst handeln.