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KDFB kritisiert einseitige Empfehlungen in der Debatte um reproduktive Selbstbestimmung

Köln, 15. April 2024 – Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) warnt vor den Konsequenzen der heute vorgestellten Empfehlungen der Regierungskommission „Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, insbesondere im Kontext von Schwangerschaftskonflikten. Aus Sicht des KDFB ist eine ausschließliche Betrachtung des Konflikts aus Perspektive der reproduktiven Selbstbestimmung der Frau unzureichend. „Das Selbstbestimmungsrecht der Frau ist ein enorm hohes Gut. Es gilt, dieses Recht mit den Rechten des ungeborenen Kindes in Balance zu bringen“, so KDFB-Vizepräsidentin Monika Arzberger.

Die Verbindung von Fristen- und Beratungsmodell ist für den KDFB der wesentliche Schlüssel dafür, ein verfassungsrechtliches Gleichgewicht sicherzustellen. Er plädiert dafür, es verpflichtend beizubehalten. Der KDFB warnt vor dem von der Kommission angedachten Modell eines abgestuften Lebensrechtes, das den Beginn des Lebens abhängig vom Wunsch nach einer Schwangerschaft definieren und somit Abstufungen bei der Würde des Menschen vornehmen würde. Ein solches Argumentationsmodell könnte auf andere gesellschaftliche Bereiche übertragen werden, mahnt Arzberger.

Der vorgestellte Bericht unterstreicht die Notwendigkeit, die Versorgungslage schwangerer Frauen zu verbessern, was der KDFB befürwortet. In der empfohlenen Abschaffung des §218 StGB sieht der KDFB jedoch keine Lösung. Er fordert stattdessen die konsequente Umsetzung der bestehenden Gesetze. So ist bspw. ein ungehinderter Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu gewährleisten. Der KDFB ist der Ansicht, dass das angedachte Gesetz zur Verhinderung von Belästigungen vor Abtreibungskliniken Frauen im Schwangerschaftskonflikt besser unterstützen und vor Stigmatisierung schützen würde als die Streichung des §218.

Der KDFB befürchtet, dass die Themen Leihmutterschaft und Eizellspende, zu denen der Bericht ebenfalls Empfehlungen enthält, aufgrund der Debatte um den §218 in der öffentlichen Diskussion zu wenig Beachtung finden und Gesetzesänderungen zu diesen Themen ohne ausreichende gesellschaftliche Auseinandersetzung erfolgen könnten. Er warnt in diesem Zusammenhang vor der möglichen Instrumentalisierung von Frauen sowie vor den noch nicht ausreichend erforschten langfristigen Risiken. Monika Arzberger betont: „Als Frauenverband stehen wir für den Schutz der Autonomie und des Wohlergehens aller Frauen auch im Kontext der Reproduktionsmedizin ein. Wir sprechen uns zum jetzigen Zeitpunkt klar für die Beibehaltung der bestehenden Gesetzgebung aus.“

Der KDFB fordert eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Themen, die von der Kommission behandelt wurden und appelliert an alle demokratischen Parteien, Organisationen und Verbände, sich sachlich in den Dialog einzubringen.

Hannah Ratermann
Pressereferentin