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Bündnis Bildungszeit: Baden-Württemberg braucht weiterhin ein attraktives und praktikables Bildungszeitgesetz

Anlässlich der heute endenden Frist, die das Wirtschaftsministerium zur Bewertung der Evaluationsergebnisse des Bildungszeitgesetzes gesetzt hatte, macht sich das Bündnis Bildungszeit gemeinsam stark für ein attraktives und praktikables Bildungszeitgesetz. In dem Bündnis, das der Deutsche Gewerkschaftsbund Baden-Württemberg (DGB) 2014 initiiert hatte, sind mittlerweile 17 Organisationen vertreten – darunter der Landesfrauenrat,  kirchliche und andere gemeinnützige Bildungsträger, Sozialverbände, Naturschutzorganisationen und politische Stiftungen.

 

Für den DGB sagte die stellvertretende Landesvorsitzende Gabriele Frenzer-Wolf: „Das Bildungszeitgesetz hat für uns einen herausragenden Stellenwert. Mit seinen drei Säulen – berufliche und politische Weiterbildung sowie Ehrenamtsqualifizierung - hat es sich bereits nach der relativ kurzen Anwendungsdauer bewährt. Die Bildungszeit eröffnet den Beschäftigten individuelle, niederschwellige Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie hilft dabei, Karrierewege zu fördern und den Fachkräftebedarf zu sichern.“ Dies spiegele auch die Evaluation wider. Zwei Drittel der Anspruchsberechtigten bewerteten das Bildungszeitgesetz als sehr gut oder gut. Deshalb wäre es ein großer Fehler, das Gesetz im Zuge der geplanten Novellierung zu verschlechtern – so die einhellige Meinung im Bündnis Bildungszeit.

 

Das Bündnis befürchtet, dass die Landesregierung die Evaluationsergebnisse dazu nutzen wird, Einschränkungen der politischen Weiterbildung und der Ehrenamtsqualifikation vorzunehmen, wie Grüne und CDU in den Nebenabreden des Koalitionsvertrages vereinbart haben. Demnach sollen Beschäftigte in diesen Bereichen auf Urlaub verzichten, wenn sie an den Maßnahmen teilnehmen. Durch die Ratifizierung der Norm 140 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) haben sich die beteiligten Staaten jedoch verpflichtet, bezahlte Bildungszeit zum Zwecke der Berufsbildung, der politischen und der gewerkschaftlichen Bildung zu ermöglichen. Gabriele Frenzer-Wolf: „Ein Verzicht auf Erholungsurlaub würde der ILO-Norm eindeutig widersprechen."

 

Der DGB hatte Ansatz und Verfahren der Evaluation mehrfach als tendenziös und manipulativ kritisiert. „Jetzt, wo die Ergebnisse und die Handlungsempfehlungen des beauftragten Instituts vorliegen, bewahrheiten sich unsere Befürchtungen“, so Frenzer-Wolf. „Dass die Handlungsempfehlungen der Evaluation den Nebenabreden entsprechen, basiert auf dem Wunsch einiger Betriebe. Die Evaluation bekommt so den üblen Beigeschmack einer Auftragsarbeit."

 

Die Kirchliche Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Baden-Württemberg (KiLAG) setzt sich dafür ein, dass das Bildungszeitgesetz in seiner jetzigen Form, speziell für die Qualifizierung von Ehrenamtlichen, nicht nur erhalten, sondern weiterentwickelt wird. Die KiLAG betont, dass eine Vielzahl von kirchlichen Ehrenamtlichen einen unersetzlichen Beitrag für das Funktionieren unserer Sozialgemeinschaft leisten. Eine Qualifizierung ist für die hochsensible Arbeit, wie zum Beispiel in der Notfallseelsorge oder in der Hospizarbeit, zwingend notwendig und gehört staatlich gefördert. „Eine Verschlechterung bei der Freistellung für Bildung darf es nicht geben,“ sagt Dr. Wolfgang Schnabel, Vorsitzender der KiLAG. Alle fünf Kirchen, die Mitglied in der KiLAG sind, bekräftigen, dass nicht nur die berufliche Weiterbildung, sondern auch politische Fortbildungen und Qualifizierungen im Ehrenamt wichtig für das gesamtgesellschaftliche Miteinander sind.

 

Claudia Ernst, stellvertretende Vorsitzende des Landesjugendrings Baden-Württemberg: „Die Mitgliedsorganisationen des Landesjugendrings haben sich für die Schulungen der ehrenamtlich Tätigen auf Mindeststandards geeinigt, die eine Schulungsdauer von mindestens 40 Unterrichteinheiten vorsehen. Damit ist sichergestellt, dass ehrenamtliche Jugendgruppenleiter*innen genügend Zeit haben, sich auf ihre verantwortliche Aufgabe vorzubereiten. Wer qualifizierte Ehrenamtliche in der Jugendarbeit haben will, kann daher nicht hinter die fünf Tage Freistellung zurückgehen!“ Außerdem kritisiert Ernst das aufwendige Verfahren zur gesonderten Anerkennung für Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich: „Für viele unserer Jugendverbände ist der Umfang und die damit verbundenen Kosten des Anerkennungsverfahrens im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Strukturen kaum zu stemmen. Dies ist eine unnötige und ärgerlich hohe Hürde, die dazu führt, dass bislang noch wenige Organisationen aus der Jugendverbandsarbeit zertifiziert sind. Hier sollte dringend nachgesteuert werden.“

 

Der Landesfrauenrat Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass es sowohl bei dem zeitlichen Umfang der Bildungszeit (fünf Tage) als auch bei den inhaltlichen Bereichen (berufliche Bildung, politische Bildung und Ehrenamt) bei der bisherigen Formulierung des Gesetzestextes bleibt. „Fünf Tage für Demokratie, Weiterbildung und Ehrenamtsqualifikation für Arbeitnehmer*innen sind für den Landesfrauenrat unverhandelbar“, sagte die Erste Vorsitzende des Landesfrauenrates Charlotte Schneidewind-Hartnagel. Nachbesserungen seien dagegen im Bereich der Zugangserleichterung, der Anmeldefristen und der Kleinunternehmenregelung erforderlich. Um allen Arbeitnehmer*innen den Anspruch und den Zugang zu Bildungszeit zu ermöglichen, braucht es eine landesweite Informationskampagne. Bislang wissen lediglich ein Drittel aller Anspruchsberechtigten über die Möglichkeit, Bildungszeit zu nehmen, ausreichend Bescheid und es sind wesentlich weniger Frauen, die ihren Anspruch auf Bildungszeit wahrnehmen. Der Landesfrauenrat würde sich hier nicht nur eine quantitative Evaluation wünschen, sondern auch eine genauere Analyse des Nachfrageverhaltens um bestehende Hindernisse zu erkennen und zu vermeiden.

 

Positiv bewertet das Bündnis eine Reihe von im Evaluationsbericht vorgeschlagenen praktischen Verbesserungen und dem Abbau von bürokratischen Hürden. Zudem zeige die Evaluation, dass lediglich ein Drittel der Anspruchsberechtigten Kenntnis vom Bildungszeitgesetz habe. Es ist aus Sicht der Bündnispartner daher dringend notwendig, das Gesetz bekannter zu machen, auch durch Informationsangebote des Landes.

 

Im Bündnis Bildungszeit sind vertreten:

Arbeitsgemeinschaft des Bürgerschaftlichen Engagements in Baden-Württemberg e.V. (ARBES e.V.)

Arbeitsgemeinschaft Ländliche Erwachsenenbildung Baden-Württemberg e.V.(ALEB)

AWO Bezirksverband Württemberg e.V.

Betriebsseelsorge in der Diözese Rottenburg-Stuttgart

BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Deutscher Gewerkschaftsbund Bezirk Baden-Württemberg und seine acht Mitgliedsgewerkschaften

Fritz-Erler-Forum Baden-Württemberg, Landesbüro der Friedrich-Ebert-Stiftung

Heinrich Böll Stiftung Baden-Württemberg

Katholische Erwachsenenbildung Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.

Kirchliche Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Baden-Württemberg

Landesarbeitsgemeinschaft der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB) in Baden-Württemberg

Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Landesfrauenrat Baden-Württemberg

Landesjugendring Baden-Württemberg

Naturfreunde Baden-Württemberg e.V.

Schwäbischer Turnerbund e.V.

Volkshochschulverband Baden-Württemberg e.V.


Andrea Gregor

Pressesprecherin

 

Der Katholische Deutsche Frauenbund der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist anerkannter Träger von Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich.
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