KDFB

Eine gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe ist dringend erforderlich

Der Deutsche Bundestag hat heute über zwei Gesetzentwürfe zur gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe abgestimmt, die beide nicht die notwendige Mehrheit erhielten. Damit bleibt die Suizidbeihilfe gesetzlich ungeregelt. Das Gesetzgebungsverfahren war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid für nichtig erklärt und ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch mit Hilfe Dritter formuliert hatte.

Der KDFB mahnt an, dass auch nach dem Scheitern der Gesetzentwürfe dringend weiter an einer gesetzlichen Regelung gearbeitet werden müsse. „Die derzeitige Situation, in der Sterbehilfevereine ohne jegliche Regelung schwer kranken und verzweifelten Menschen, die besonderen Schutz und Unterstützung der Gesellschaft bedürfen, ihre Dienste anbieten, ist nicht akzeptabel“, so KDFB-Präsidentin Maria Flachsbarth. Von den politisch Verantwortlichen fordert der KDFB, das Thema zu priorisieren und eine umfassende gesellschaftliche Debatte anzustoßen.

Der KDFB betont erneut die gesamtgesellschaftliche Verpflichtung zum Lebensschutz, bei der die Selbstbestimmung Einzelner selbstverständlich respektiert und gewahrt werden muss. Maria Flachsbarth: „Ein Suizidwunsch ist aber oftmals ein Hilferuf, der ernst genommen werden muss. Unsere Aufgabe muss die lebensbejahende Unterstützung und Begleitung in dieser schweren Lebensphase sein.“ Nur durch verpflichtende Beratungstermine kann sichergestellt werden, dass die Voraussetzungen der Ernsthaftigkeit, Dauerhaftigkeit und Freiverantwortlichkeit eines Suizidwunschs im Einzelfall sorgfältig geprüft werden und nicht die auch wirtschaftlichen Interessen von Sterbehilfevereinen überwiegen.

Deshalb fordert der KDFB, parallel zur Regelung der Suizidbeihilfe Maßnahmen zur Stärkung der gendersensiblen Suizidprävention zu beschließen. Der KDFB-Bundesausschuss forderte dies bereits im März 2023 mit der Begründung, dass Suizidgedanken aus Angst, Einsamkeit und Isolationsgefühlen entstehen oder sich verstärken können. „Menschen, die schwer krank, einsam oder lebensmüde sind, dürfen nicht alleine gelassen werden“, betont Maria Flachsbarth. Persönliche Beziehungen, professionelle Begleitung und Beratung sowie vertrauensvolle Kommunikationsräume sind nach Ansicht des KDFB zur Suizidprävention essentiell.