KDFB

Elterngeld bei Teilzeitarbeit unattraktiv

Frauenbund fordert Nachbesserungen 

Köln, 17.11.2008 - Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2008 in zweiter und dritter Lesung über das erste Änderungsgesetz zum Bundeselterngeldgesetz beraten. Die Änderungen hält der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) für unzureichend und fordert deshalb wie der Deutsche Frauenrat Nachbesserungen. 

Die Präsidentin des Frauenbundes, Ingrid Fischbach: „Der KDFB-Bundesausschuss hat sich am 24./25.Oktober 2008 mit dem Thema „Entgeltgleichheit“ befasst. Eine unserer Forderungen an die Politik lautet, sich für eine Ausweitung der Vätermonate bis hin zu einer partnerschaftlichen Aufteilung der Elternzeit sowie die Überarbeitung der Regelung bei doppelter Teilzeit der Eltern (Anspruchsverbrauch) einzusetzen. Frauenbundsfrauen wollen hier eine notwendige Gleichbehandlung, zum Wohl der Eltern und des Kindes.“ 

Wenn beide Elternteile ihre Arbeitszeit und damit das Einkommen, das der Berechnung des Elterngeldes zugrunde liegt, um die Hälfte reduzieren, ist ihr gesamter Elterngeldanspruch mit dem 7. Lebensmonat des Kindes erschöpft. Nach Einschätzung des KDFB verhindert diese gegenwärtige Ausgestaltung des Elterngeldes die partnerschaftliche Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung bei Eltern, die beide in Teilzeit arbeiten. Dies sei finanziell völlig unattraktiv. Das Gesetz fördere damit einseitig die vorrangige Erziehung des Kindes durch einen Elternteil und schmälere zudem die Arbeitsmarktchancen von Frauen. Der Frauenbund fordert deshalb deutliche Nachbesserungen. 

Redaktion: Ute Hücker, Pressereferentin

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