KDFB

Frauenbund enttäuscht über Bundestagsentscheidung

Das Foto zeigt die Mitglieder der Bundesdelegiertenversammlung des KDFB, die über den Antrag zum Stammzellgesetz abstimmen.

Köln, 11. April 2008   Mit Enttäuschung reagiert der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) auf das Abstimmungsergebnis des Deutschen Bundestages, der sich mehrheitlich für eine einmalige Verschiebung des Stichtags im Stammzellgesetz ausgesprochen hat.

„Der Deutsche Bundestag hatte sich 2002 bewusst für den bisher geltenden Stichtag entschieden, um keine Anreize für eine verbrauchende Embryonenforschung zu schaffen“, so KDFB-Präsidentin Ingrid Fischbach, die als CDU-Bundestagsabgeordnete für eine Beibehaltung der bisherigen Regelung gestimmt hat. „Dieses Anliegen ist mit der heutigen Entscheidung in Frage gestellt worden. Es ist nicht nur davon auszugehen, dass weitere Verschiebungen folgen werden. Wir befürchten darüber hinaus eine Ausweitung der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen, bei der Embryonen systematisch getötet werden.“ Das Abstimmungsergebnis sei umso enttäuschender, weil sowohl die Stellungnahmen renommierter Wissenschaftler als auch jüngste Erfolge mit alternativen Forschungswegen deutlich gemacht hätten, dass eine Ausweitung der Importerlaubnis forschungspolitisch gar nicht notwendig sei.

Der KDFB hatte wiederholt an Politikerinnen und Politiker appelliert, die bisherige Stichtagsregelung beizubehalten. Die ethische Bewertung der Embryonalforschung dürfe nicht von wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Erfolgen abhängig gemacht werden, die zum Teil auch noch umstritten seien. Der Forschungsfreiheit stehe die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde entgegen. Außerdem sei in nächster Zukunft nicht zu erwarten, mit menschlichen embryonalen Stammzellen Therapien für unheilbare Krankheiten zu finden. Die Wissenschaft bewege sich hier seit fast einem Jahrzehnt noch auf dem schmalen Pfad der Grundlagenforschung. 

Redaktion: Gabriele Klöckner