KDFB

Gendiagnostikgesetz stellt richtige Weichen

KDFB begrüßt insbesondere Regelungen zur vorgeburtlichen Diagnostik

Köln, 24. April 2009 - Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) begrüßt, dass mit dem heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gendiagnostikgesetz der Persönlichkeitsschutz sowie die Selbstbestimmung der Menschen betont und somit genetischen Untersuchungen Grenzen gesetzt werden. „Das gilt insbesondere für die vorgeburtliche genetische Untersuchung, die nur zu medizinischen Zwecken angewandt werden darf und bei der Tests auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter des Embryos auftreten können, ausgeschlossen werden“, so KDFB-Präsidentin Ingrid Fischbach. „Das Gesetz stellt auch klar, dass Schwangere vor und nach der genetischen Diagnostik umfassend beraten werden müssen. Damit sind wesentliche Forderungen des Frauenbundes erfüllt.“

Der Bundesausschuss des KDFB hatte im vergangenen Herbst gefordert, dass jede Schwangere unabhängig von der gewählten Untersuchungsart umfassend über die Chancen, Risiken und Grenzen der pränatalen Untersuchung aufgeklärt werden müsse. Eine Beratung müsse auch die möglichen Folgen eines positiven Befundes thematisieren. Ebenfalls sei ein früher Hinweis auf Unterstützungsangebote für das Leben mit einem behinderten Kind sinnvoll, damit die werdenden Eltern frühzeitig dafür sensibilisiert werden, dass es auch im Falle eines positiven Befundes Alternativen zu einem Schwangerschaftsabbruch gibt.

„Das Gendiagnostikgesetz stellt hierzu richtige Weichen“, stellt Ingrid Fischbach fest. „Nun muss auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz um die ärztliche Beratungspflicht sowie die Hinweispflicht auf psychosoziale Beratung und nach pathologischem Befund um eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen ergänzt werden. Beratung vor und nach pränatalen Untersuchungen muss zum gesetzlichen Regelangebot gehören und von den Krankenkassen finanziert werden.“

Redaktion: Gabriele Klöckner

Hier können Sie diese Nachricht als pdf herunterladen.