KDFB

KDFB begrüßt Gesetzesänderung zu Spätabtreibungen

Köln, 14.5.2009 – Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) begrüßt die Gesetzesänderung zu Spätabtreibungen außerordentlich. „Es ist gut, dass nun die jahrelangen Debatten konstruktiv beendet wurden und verbindliche Regelungen getroffen wurden“, erklärte Ingrid Fischbach, Präsidentin des Frauenbundes. Der KDFB hatte in den letzten Jahren immer wieder eine Verbesserung der Praxis bei Spätabbrüchen in der Schwangerschaft gefordert und dabei besonders auf eine verbesserte Beratung sowie eine Mindestbedenkzeit der Eltern gedrängt.

Die festgeschriebene umfassende Beratung nach der Durchführung pränataldiagnostischer Maßnahmen durch die Ärztin oder den Arzt sei unabdingbar, so Fischbach. Schwangere brauchen in diesen schwierigen Situationen besondere psychosoziale Hilfestellungen. Ratsuchende Eltern müssen von ihren Ärzten auf unabhängige Beratungsstellen sowie Selbsthilfegruppen oder Betroffenenverbände verwiesen werden. Bei einer mindestens dreitägigen Bedenkzeit könne jedoch bei den Eltern eine tragfähige Entscheidung über ihr weiteres Vorgehen reifen. „Eltern sind von der Nachricht, dass ihr ersehntes Kind nicht gesund zur Welt kommt, so schockiert, dass sie eine gewisse Zeit brauchen, um das Gehörte zu verarbeiten und in ihre Lebensplanung einzubeziehen“, erläutert die KDFB-Präsidentin. Ein Ja zu dem Leben mit einem möglicherweise behinderten oder kranken Kind oder der Abbruch einer Schwangerschaft falle ihnen daher sicher nicht leicht. 

Für den Frauenbund geht die Gesetzesänderung mit einer gesellschaftlichen und politischen Verantwortung einher. „Wir müssen gemeinsam mit Kirchen und Wohlfahrtsverbänden langfristige Ansätze suchen, die es Familien erleichtern, ein Kind anzunehmen und zwar unabhängig davon, ob es schwer behindert ist oder nicht. Die Unterstützungsangebote müssen dringend weiter ausgebaut werden“, mahnt KDFB-Präsidentin Fischbach.

Redaktion: Ute Hücker

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