KDFB

KDFB: Klares Nein zu Genitalverstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung ist Ausdruck tief verwurzelter Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und eine Diskriminierung von Mädchen und Frauen. Sie ist nicht zu dulden, sondern muss aus KDFB-Sicht weltweit abgeschafft werden. Betroffene leiden ihr Leben lang an den körperlichen, seelischen und sozialen Folgen der Beschneidung, die aufgrund von Traditionen und Normen, kulturell geprägten Vorstellungen von Weiblichkeit, gesellschaftlichem Druck, männlicher Macht und vermeintlich religiösen Argumenten vollzogen wird.

Der KDFB setzt sich dafür ein, dass Frauen grundsätzlich ein selbstbestimmtes, gewaltfreies und  eigenverantwortliches (Sexual-)Leben führen können. „Frauen sind Subjekte und keine Objekte, über die eine andere Person bestimmen kann. Es muss überall verstanden werden, dass Genitalverstümmelung ein nicht wiedergutzumachendes Verbrechen ist. Frauenrechte sind Menschenrechte, ohne Wenn und Aber“, so Sabine Slawik. Von der Politik fordert der KDFB, erlittene und drohende Folgen der Genitalverstümmelung konsequent als geschlechterspezifische Verfolgung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)  anzuerkennen. Unabhängig vom Grad der Beschneidung (partielle oder vollständige Entfernung der weiblichen Genitalien) muss ein Anspruch auf Asyl in Deutschland bestehen.

Außerdem sollen Frauen und Mädchen, die von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind, frühzeitig rechtlich und fachmedizinisch aufgeklärt werden. Beratungen müssen niedrigschwellig und kultursensibel erfolgen. Das Thema soll Bestandteil der Ausbildung von Ärzt*innen, Hebammen, Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen und Lehrer*innen werden, damit sie für den Kontakt mit Betroffenen gut geschult sind.

Ute Hücker
Pressesprecherin
Köln, 03.02.2022