KDFB

Kinder von Hartz-IV-Empfängern nicht diskriminieren

Köln, 07.08.2009 - Der Sommer ist für manche Jugendliche eine gute Gelegenheit, mit einem Ferienjob das Taschengeld aufzubessern. Besonders Kinder aus Hartz-IV-Familien sind daran interessiert, etwas zur Eigenfinanzierung des Führerscheins, für Kleidung, einen neuen Computer oder für den Klassenausflug zu verdienen. Doch am Ende ihrer mehrwöchigen Arbeit können sie nicht wie Gleichaltrige aus gut situierten Elternhäusern über den gesamten Zuverdienst verfügen. Sie dürfen lediglich 100 Euro ihres Monatsverdienstes behalten, von jedem weiteren Euro zieht ihnen der Staat 80 Cent wieder ab – ihre Einnahme wird auf den Bezug des Arbeitslosengeldes II der Eltern angerechnet.

Gegen diese Benachteiligung protestiert der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB). Deutliche Worte findet Ingrid Fischbach, Präsidentin des 220.000 Mitglieder starken Frauenverbandes: „Die Eigeninitiative von Kindern und Jugendlichen aus Hartz-IV-Familien, durch Ferienarbeit selbst Geld zu verdienen, wird somit bestraft. Sie erfahren, dass sich Leistung und Fleiß nicht lohnen und dass es scheinbar besser ist, von staatlichen Fördermitteln zu leben als zu arbeiten. Ein solches Denken schadet allen Beteiligten und der Gesellschaft.“

Dieser Teufelskreis, so Fischbach, müsse durchbrochen werden. Kinder arbeitsloser Eltern oder allein erziehender Mütter seien ohnehin durch finanzielle Einschränkungen stark benachteiligt. „Es darf nicht sein, dass für Kinder und Jugendliche aus einer Bedarfsgemeinschaft – so der Ausdruck aus dem SGB II für eine Hartz-IV-Familie – andere Spielregeln gelten als für Kinder von Normalverdienern. Das ist ungerecht und diskriminierend“, sagte die KDFB-Präsidentin in Köln. Selbstverdientes Geld aus einem Ferienjob helfe ihnen bei der Erfüllung eines Wunsches, den die Familie sonst nicht verwirklichen könne. Der Frauenbund setzt sich deshalb dafür ein, dass Kinder aus Hartz-IV-Familien ihre Einkünfte aus Ferienjobs uneingeschränkt behalten dürfen und dass die Regelleistungen an die Erziehungsberechtigten davon unberührt bleiben. 

Redaktion: Ute Hücker

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