KDFB

Mehr Frauen in die Aufsichtsräte

Foto: Klöckner
v.l.n.r.: B. Locklair, V. Wassermann, M. Brouwers

Zur Forderung nach einer gesetzlichen Frauenquote für Aufsichtsräte fand am 16. September 2009 eine Fachtagung in Berlin statt, die der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) zusammen mit dem Bundesfrauenministerium und dem Deutschen Frauenrat unterstützte.

Eine gesetzliche Mindestquote von mindestens 25 Prozent Frauen in Aufsichtsräten von privaten und öffentlichen Aktiengesellschaften, verbindliche gesetzliche Regelungen sowie Qualifizierungsangebote und Stärkung der Kompetenzen aller Aufsichtsratsmitglieder fordert die 2005 gegründete Initiative Frauen in die Aufsichtsräte e.V. (FidAR). Bei einem FidAR-Forum zum Thema „Eine gute Wahl: Mehr Frauen in die Aufsichtsräte“, diskutierten 170 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft am 16.09.2009 verschiedene Strategien, um den Anteil von Frauen in Top-Positionen zu erhöhen.

Dabei waren sich die meisten Teilnehmer einig, dass es ohne eine gesetzliche Quotenregelung nicht gehen werde. „Es hat sich über viele Jahre gezeigt, dass freiwillige Maßnahmen der Wirtschaft nicht ausreichen, um den Frauenanteil in den Führungspositionen der Wirtschaft zu erhöhen“, so FidAR-Präsidentin Monika Schulz-Strelow. „Wir brauchen kurzfristig eine verbindliche Quote von mindestens 25 Prozent Frauen in Aufsichtsräten. Dies wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wirtschaft.“ Die ausgewogene Vertretung von Frauen in den Aufsichtsräten sei aber nicht nur ein Gebot der Gleichstellung, sondern vielmehr ein Gebot guter Unternehmensführung. „Wissenschaftliche Studien belegen, dass die sichtbare Präsenz von Frauen ein wichtiger Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg ist. Sie führt zu einer differenzierteren Diskussion, einer fundierteren Entscheidungsfindung und einer besseren Unternehmenskontrolle.“

Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung sind Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen außerhalb des Finanzsektors in Deutschland mit einem Anteil von 9 Prozent nach wie vor massiv unterrepräsentiert. Bei Banken und Versicherungen ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten mit 15,5 Prozent beziehungsweise 13,5 Prozent etwas höher. 58 Prozent aller Frauen in Führungspositionen und immerhin 39 Prozent der Männer mit Führungsverantwortung sind davon überzeugt, dass im gehobenen Management die Positionen sowohl mit Frauen als auch mit Männern besetzt sein sollten, so eine vom Bundesfrauenministerium  in Auftrag gegebene und gestern in Berlin präsentierte Repräsentativbefragung von weiblichen und männlichen Spitzenmanagern durch das Sinus-Institut. Dass Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert sind, liege nicht an mangelnden Führungsqualitäten von Frauen, auch nicht an den Schwierigkeiten, Familie und Beruf zu vereinbaren, so Carsten Wippermann, der die Sinus-Studie vorstellte. Es liege hauptsächlich an der Mentalität und den Klischees wertkonservativer Männer in den Unternehmen, die Frauen ausschließen. Hier müsse angesetzt werden.

Vorbild Norwegen: Quotenregelung erfolgreich

„Norwegen hat mit der Einführung einer gesetzlichen Quote von Frauen in Aufsichtsräten sehr gute Erfahrungen gemacht“, betonte der Norwegische Botschafter Sven Erik Svedman. Seit dem 1. Januar 2008 gilt dort eine verbindliche Quote von 40 Prozent Frauen in Kontrollgremien. Aufsichtsräte, die gegen diese Vorgabe verstoßen, können aufgelöst werden. Der Anteil der Frauen in Aufsichtsräten hat sich seither von 7 Prozent im Jahr 2005 auf 40 Prozent erhöht. Die Zahl der Aktiengesellschaften, die die Forderung erfüllen, von 13 Prozent im Jahr 2005 auf 99 Prozent im Jahr 2009.

Für Eva Maria Welskop-Deffaa, Ministerialdirektorin im Bundesfrauenministerium, wird die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen ein wichtiges Thema der nächsten Legislaturperiode. Es sei skandalös, dass selbst im öffentlichen Dienst, der ja seit Jahren eine Quotenregelung hat, Frauen nur selten die gläserne Decke durchbrechen. „Das Thema muss in der nächsten Legislaturperiode auf der politischen Tagesordnung stehen.“ Es sei aber wichtig, die Unternehmer mit ins Boot zu holen. Gegen die Wirtschaft sei das nicht durchzusetzen.

Gabriele Klöckner

Weitere Informationen finden Sie bei FidAR direkt. 

 

Ein inhaltlicher Schwerpunkt des Katholischen Deutschen Frauenbundes e.V. (KDFB) ist die Forderung nach einer gerechten Entlohnung von Frauenarbeit und dem Abbau der bestehenden Entgeltungleichheit zwischen den Geschlechtern. Der Verband plädiert für die Abschaffung der Steuerklasse V, eine Anhebung des Ausbildungsniveaus im Sozial- und Pflegebereich mit höherer Entlohnung, für die Sicherstellung einer geschlechtssensiblen Berufsberatung und für eine gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte von 50 Prozent. Der Bundesausschuss fasste dazu am 24./25.10.2008 einen entsprechenden Beschluss. Auch in den „Standpunkten“ des KDFB lautet ein Kapitel: „Frauenarbeit gerecht entlohnen“.