KDFB

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zentrales Thema im Frauenbund

Foto: Klöckner
Das Foto zeigt KDFB-Präsidentin Ingrid Fischbach mit Minister Laschet.

Köln, 12.10.2009 – Die Bundesdelegiertenversammlung des Katholischen Deutschen Frauenbundes e.V. (KDFB) setzte sich bei einer Studientagung am 10./11. Oktober 2009 mit der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege auseinander. In einer Stellungnahme verabschiedeten die 130 Delegierten einstimmig Forderungen an Gesellschaft und Staat, um Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und in der Pflege Beschäftigte zu verbessern. „Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist für den Frauenbund eine gesellschaftspolitische Herausforderung und somit ein zentrales Thema“, sagte Ingrid Fischbach, Präsidentin des 220.000 Mitglieder starken Frauenverbandes.

 

Zu Beginn der Studientagung stellte Armin Laschet, Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW, in einem Referat gleichstellungspolitische Aspekte des demografischen Wandels und des wachsenden Pflegebedarfs in der Bevölkerung vor. Bis 2030 wird die Zahl der Pflegebedürftigen voraussichtlich von derzeit 2,2 Millionen auf 3,4 Millionen steigen. Dieser Trend geht mit einer niedrigen Geburtenrate, steigender Frauenerwerbstätigkeit und einer zunehmenden Zahl an Single-Haushalten einher. Im Umfeld der Pflegebedürftigen werden Angehörige fehlen, die eine häusliche Pflege übernehmen können. Deshalb wird sich der Bedarf an Pflegeleistungen kontinuierlich erhöhen.

 

Der Frauenbund stellt fest, dass von der Pflegeproblematik besonders Frauen betroffen sind – als pflegende Angehörige und als schlecht bezahlte professionelle Pflegekräfte. Frauen, die Angehörige pflegen, schränken oft ihre Erwerbstätigkeit ein oder geben sie ganz auf. Das wirkt sich nicht nur negativ auf das Familieneinkommen aus, sondern auch auf ihre Alterssicherung.

 

Angesichts dieser Situation und der zu erwartenden Entwicklung fordert der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) von Staat, Kirche, Gesellschaft und Wirtschaft verbesserte Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und für in der Pflege Beschäftigte. Dazu gehört u.a. die Bezahlung der kurzfristigen 10-tägigen Freistellung von der Arbeit für Pflege analog der Regelung bei Erkrankung von Kindern, die Einführung eines Pflegegeldes als Lohnersatzleistung für die maximal sechsmonatige Pflegezeit sowie deren flexible Ausgestaltung. „Wichtig ist auch, dass Beschäftigte in Kleinbetrieben die Möglichkeit einer Freistellung für bis zu sechs Monaten erhalten, wenn sie die Pflege von Angehörigen übernehmen wollen und müssen“, erläutert KDFB-Präsidentin Fischbach. Bisher sei dies nur für Betriebe mit mehr als 15 Angestellten möglich.

 

Mit Blick auf die Entlohnung von Alten- und KrankenpflegerInnen stellt Fischbach fest: „Die schlechte Dotierung von pflegenden Tätigkeiten gehört zu den Gründen für die bestehende Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen. Gute Qualifikation und gerechte Bezahlung sind wichtige Aspekte, um Entgeltgleichheit zu erreichen.“ Deshalb fordert der KDFB neben einer größeren gesellschaftlichen Anerkennung der Pflege und Verbesserung des Ansehens des Berufsbildes der Altenpflegekraft auch eine höhere Entlohnung der Beschäftigten und verbesserte Arbeitsbedingungen.

 

Weiteren Handlungsbedarf sieht der Frauenbund bei der Schaffung von Rahmenbedingungen für einen qualitätsgesicherten, legalen Einsatz ausländischer Pflegekräfte in deutschen Haushalten und bei der Gewinnung von männlichen Pflegekräften, um einer geschlechter-sensiblen Pflege gerecht zu werden.

 

Der KDFB ist sich bewusst, dass in Deutschland der größte Teil der Pflege unentgeltlich und im häuslichen Bereich ehrenamtlich geleistet wird. Daher fordert er für diese Leistung mehr Anerkennung und Wertschätzung durch Gesellschaft und Politik.

 

Redaktion: Ute Hücker

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